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STRAFVERTEIDIGER GESUCHT? Lernen Sie unsere Kanzlei kennen!

Als Rechtsanwaltskanzlei mit langjähriger Erfahrung im Strafrecht sind wir Ihre vertrauensvolle Anlaufstelle in Berlin-Lichtenberg. Mit Kompetenz und Expertise übernehmen wir die Verteidigung und Pflichtverteidigung sowohl in allgemeinen Strafsachen als auch Jugendstrafsachen. Schon ab dem Ermittlungsverfahren können Sie sich bei uns auf eine engagierte, fachkompetente und kostentransparente Beratung und Verteidigung verlassen.

Sollten bereits freiheitsbeschränkende Maßnahmen, etwa die Untersuchungshaft, angeordnet worden sein, erwirken wir eine rechtliche Überprüfung und Aufhebung. Auch bei der Abwehr von Durchsuchungsbeschlüssen können wir Sie professionell unterstützen.
Was tun als Beschuldigter eines Strafverfahrens?

Als Faustregel gilt: erst zum Anwalt, dann zur Polizei!

Wenn die Polizei Sie als Beschuldigten vorgeladen hat, sollten Sie dem auf keinen Fall Folge leisten und eine Aussage machen. Nehmen Sie stattdessen unverzüglich Kontakt mit unseren erfahrenen Strafverteidigern auf! Denn erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte können wir eine individuelle Verteidigungsstrategie erstellen und einschätzen, ob eine Aussage bei der Polizei Sinn macht. Wir leisten Beratung und Vertretung z. B. in:

  • Ermittlungsverfahren
  • Straf- & Strafbefehlsverfahren
  • Jugendstrafverfahren
  • Haftsachen & -prüfungsverfahren
  • Zusammenhang mit Opferschutz: Nebenklageverfahren, Adhäsionsverfahren, Zeugenbeistand etc.

Was unsere Strafverteidiger für Sie tun können

Eine fundierte, professionelle Verteidigung ist für Sie als Beschuldigten von größter Bedeutung. Wir beantragen daher frühzeitig Akteneinsicht, um gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Verteidigungsstrategie zu erstellen und ggf. Beweisanträge zu stellen. Zudem überprüfen wir das Vorgehen der Ermittlungsbehörden auf eventuelle Formfehler.

Die Hauptverhandlung bedeutet zum einen für Sie als Angeklagten eine hohe emotionale Belastung, zum anderen werden auch wir als Rechtsanwälte vor erhöhte Anforderungen (Vorbereitung, Einlassungsverhalten etc.) gestellt. Denn nicht zuletzt hat der persönliche Eindruck des Gerichts erheblichen Einfluss auf den Verlauf der Hauptverhandlung.

Der Opferschutz steht für uns immer an erster Stelle!

Als erfahrene Strafverteidiger legen wir unser Hauptaugenmerk immer auf den Opferschutz. So ermöglichen wir Ihnen als Opfer im Rahmen des Nebenklageverfahrens z. B. das effektive Mitwirken am Strafverfahren. Selbstverständlich klären wir Sie umfassend über die mögliche Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche auf und setzen alles an die Durchsetzung Ihrer Schutz- und Mitwirkungsrechte als Opfer.

In jedem Stadium des Strafverfahrens können Sie sich bei uns auf eine ehrliche, umfassende Beratung verlassen. Sprechen Sie uns an, wir sind gerne für Sie da!

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